Achtung, diese Seite ist nicht mehr aktuell und wird nicht mehr aktualisiert!

Was sich zunächst nach dem Beginn einer eigenartigen Liebesgeschichte anhört, ist in Wahrheit die humorvolle Umschreibung eines Ereignisses, in das ich in den letzten Tagen mit meinem Auto verwickelt war.

Sind Sie schon einmal auf der Landstraße gefahren? Auch nachts? Ich auch. Genau genommen fahre ich seit 20 Jahren Auto. Was sich in der Nacht zum vergangenen Mittwoch ereignet hat, habe ich aber in 20 Jahren noch nicht erleben müssen. Ich war mit Freunden bei einem weiteren Freund zu Besuch. Auf der Heimfahrt um ca. 0:00 Uhr fuhr ich mit meinen Freunden auf einer einsamen Straße in Richtung A1, um den Heimweg anzutreten.

Innerhalb von Sekundenbruchteilen überdeckten sich der Warnruf meines Kumpels „Wildschwein“, meine Wahrnehmung des Tiers und der gefühlt gleichzeitige Zusammenstoß mit demselben. Geschockt bremste ich abrupt ab, realisierte, dass ich mit dem Tier kollidiert bin und stieg aus, um zu schauen, wo es liegt. Ich erwartete ein blutüberströmtes, im Sterben liegendes Wildschwein. Was ich fand war…nichts. Offenbar – und das sei an dieser Stelle für die Tierfreunde unter uns klar erwähnt – ist es quicklebendig weggelaufen. Das Auto hingegen hatte den Zusammenstoß nicht so locker hingenommen. Schäden an der Stoßstange, dem Scheinwerfer und auch am Kotflügel waren schon im Taschenlampenlicht zu erkennen.

Nachdem wir uns alle von dem Schrecken erholt hatten, rief ich die Polizei, die die Unfallstelle untersuchte, ebenso kein Schwein fand und dann den Unfallbericht schrieb. Dieser ist im Übrigen für die Versicherung wichtig. Dort wurde ein Zusammenstoß mit einem Wildschwein festgehalten. Erkennbar war das durch die Borsten an der aufgesprungenen Stoßstange.

Als Finanzberater mit Leib und Seele antwortete ich auf die Frage meines Freundes, ob das denn nun versichert sei mit „Selbstverständlich. Ist ein Wildschaden.“ Im Nachhinein aber stellte ich mir die Frage, was denn andere Menschen in diesem Fall hätten sagen müssen. Schlimmstenfalls, was ich ihnen hätte sagen müssen.

Dazu soll dieser Beitrag einmal dienen. Was passiert eigentlich in so einem Fall?

Der Zusammenstoß mit einem Wildschwein ist ein Wildunfall, der in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen ist. Der Vorteil: die Selbstbeteiligung (SB) wird zwar fällig, aber die „Prozente“ bleiben, also die Schadensfreiheitsklasse, verändert sich nicht. Die Teilkasko ist auch vorhanden, wenn man eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.

Mein Auto muss für 4-5 Tage in die Reparatur. Wie steht es um einen Leihwagen? Ein solcher ist standardmäßig nicht in der Teilkaskoversicherung enthalten. Einige Tarife bieten jedochin so einem Fall auch die Übernahme eines Leihwagens an.

Was passiert, wenn es kein Wildschwein, sondern ein Schaf ist?

Diese Frage ist viel wichtiger und sollte auch Sie, lieber Leser, beschäftigen. Ein kleiner fachlicher Exkurs: in der Teilkasko sind Zusammenstöße mit Wildtieren versichert. Diese sind im Bundesjagdgesetz § 2Abs. 1 Nr. 1 genau festgelegt. Darunter fallen neben Rot- und Schwarzwild (Rehe, Hirsche, Wildschweine) auch Dachse, Wildkaninchen und sogar Fischotter und Seehunde. Letzteren habe ich glücklicherweise noch nicht auf einer Straße gesehen – aber man weiß ja nie.

Ein Pferd, ein Hund, ein Schaf – all das sind keine Wildtiere! Der Zusammenstoß mit einem Schaf wäre vermutlich nicht weniger unangenehm ausgefallen (ich habe nach erster Sichtung einen Schaden von rund 6.000 EUR erlitten!). In sehr vielen Teilkaskoversicherungen aber wäre er nicht versichert gewesen!

Schauen Sie also bitte bei Ihrer Teilkaskoversicherung, ob die Klausel „Zusammenstoß mit sonstigen Tieren“ enthalten ist oder lassen Sie den Vertrag überprüfen.

Es kann teuer werden. Ich hätte niemals erwartet, dass der Zusammenstoß (der nur an der vorderen rechten Ecke stattgefunden hat – nicht frontal) so heftig ausfällt. Der Schaden von rund 6.000 EUR wäre für die meisten Mandanten wohl ebenso unangenehm, wenn er selbst beglichen werden müsste.

Bitte überprüfen Sie also die Bedingungen sehr genau. Neben dieser Klausel gibt es weitere wichtige Klauseln, die im schlimmsten Fall viel Geld kosten oder sparen können.

Eine Terminanfrage können Sie hier stellen.