Wie Oma schon immer sagte, sollte man beim Kauf genauer hinschauen, weil es sonst im Nachgang teurer werden kann als gedacht. Diese Lebensweisheit gilt für sehr viele Bereiche, so auch im Finanzwesen. Wer eine Versicherung (z.B. eine KFZ-Versicherung) kauft, möchte damit in der Regel die Folgen eines Schadens absichern. Was aber, wenn die Bedingungen schlecht sind und es wird nicht gezahlt? Dann sind natürlich die „bösen“ Versicherungen schuld. Dem ist aber nicht immer so. Wer beim Abschluss nur auf den Preis schaut, erhält sehr oft auch nur „Billig-Bedingungen“, die viele Bereiche nicht abdecken. Da bald Wechsel-Saison ist, hier ein paar Tipps, worauf Sie bei der KFZ-Versicherung achten sollten.
Eigenschäden versichert?
Ein selten enthaltener Baustein in KFZ Versicherungen ist die Mitversicherung von Eigenschäden. Was passiert z.B., wenn Sie mit Ihrem Auto versehentlich gegen das eigene Haus fahren?
Neupreisentschädigung?
Wenn Sie einen Neuwagen oder ein verhältnismäßig neues Fahrzeug, ist die Neupreisentschädigung ein wichtiger Punkt. Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens erstattet der Versicherer für den benannten Zeitraum den Neupreis. Da Fahrzeuge in den ersten Monaten erhebliche Wertverluste erleiden, würden Sie sonst auf einer Differenz möglicherweise sitzen bleiben. Top-Bedingungswerke haben hier 24 Monate lang die Neupreisentschädigung eingeschlossen – sogar für Gebrauchtwagen.
Anhänger? Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug versichert?
Wenn Sie einen Anhänger haben und damit Ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, erhalten Sie bei sehr guten Bedingungswerken auch eine Entschädigung.
An die GAP Deckung für kreditfinanzierte und Leasingfahrzeuge gedacht?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug geleast oder kreditfinanziert haben, ist eine GAP Deckung äußerst wichtig. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl entsteht meist eine Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Restleasingwert, den die Leasingbank noch verlangt. Die Kaskoversicherung zahlt normalerweise nur den Wiederbeschaffungswert; die GAP Deckung schließt die Lücke.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert?
Was passiert, wenn Sie auf einer Landstraße mit einem Tier zusammenstoßen? Hier sollte nicht nur Haarwild versichert sein, sondern sämtliche Tiere. Siehe hierzu auch meinen Blogbeitrag.
Tierbiss anstatt nur Marderbiss eingeschlossen?
Nicht nur Marder knabbern gern an Fahrzeugkabeln, sondern auch andere Tiere. Wenn aber Ihre Versicherung nur „Marderbisse“ deckt, stehen Sie bei nicht unüblichen Bissen durch Katzen, Ratten oder anderen Tieren ohne Deckung da.
Folgeschäden von Tier- und Marderbissen enthalten?
Sind die Folgeschäden auch versichert? Auch hier gibt es mitunter starke Einschränkungen in den Bedingungen.
Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit versichert?
In der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung kann die Haftung von Versichererseite ausgeschlossen werden, wenn grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird. Auf diesen Einwand sollte der Versicherer verzichten! Ausgenommen sind aber meist Alkohol- und Drogenkonsum.
Abzug „neu für alt“?
Wenn Sie Ihr Auto reparieren lassen, kann es passieren, dass der Versicherer einen Abzug von der Entschädigungsleistung vornimmt. Das geschieht unter dem Gesichtspunkt, dass es zu einer Wertverbesserung kam durch neue Teile. „Neu für alt“ wird es genannt. Müssen also bei der Reparatur neue Verschleißteile eingesetzt werden, so hat der Ersatz einen höheren Wert als das alte, auszutauschende Teil. Da der Versicherer nur den Zeitwert der Teile erstatten muss, kann es zu einem Abzug kommen. Gute Vertragsbedingungen verzichten auf einen derartigen Abzug.
Wie Sie merken, geht es in der KFZ-Versicherung um weitaus mehr als um den Preis. Achten Sie bei Vergleichen nicht nur auf den letzten Euro Ersparnis. Was passiert nämlich, wenn es zu einem Schadenfall kommt und der Versicherer nicht oder weniger zahlt? Dann schimpft man über die Versicherung. Die Ursache lässt sich aber bei Vertragsabschluss schon beheben oder vermeiden.