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Bis zum 30.11. eines Jahres müssen die Wechselwilligen ihre KFZ Versicherung gekündigt haben. Wer die Frist verpasst hat, hat oft noch eine Chance durch das Sonderkündigungsrecht.

Hier die wichtigsten Stichpunkte, wann das möglich ist:

  1. Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, die Leistungen und Bedingungen aber gleich bleiben.
  2. Im Schadensfall, nachdem der Versicherer reguliert hat.
  3. Fahrzeugwechsel
  4. Verkauf des Fahrzeugs, Stilllegung oder Abmeldung.

Frist:

Ein Monat, ab dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung eingegangen ist bzw. die Gesellschaft über die Beitragserhöhung informiert hat. Im Schadenfall ab dem Tag, an dem Sie von der Versicherung einen Bescheid bekommen haben, dass der Fall abgeschlossen ist.