Eine Information, die wichtig für Sie werden kann. Was passiert, wenn Sie in der Mietwohnung einen Glasschaden verursachen?
Beispielsweise stoßen Sie beim Frühjahrsputz mit dem Besen unglücklich gegen die Fensterscheibe und sie reißt; oder Sie laufen mit dem Tablett gegen die Balkontür oder die Glastür zum Wohnzimmer.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt im Rahmen der versicherten Mietsachschäden, oder? Falsch. Sie wird die Leistung ablehnen, weil Sie das Risiko über eine Glasversicherung hätten absichern können. Fast alle Versicherer schließen die Leistung für Glasschäden bei Mietsachschäden aus, wenn der Versicherungsnehmer sich dagegen gesondert versichern kann (und das ist mit einer Glasversicherung der Fall).

Beispiel für den Ausschluss in den Versicherungsbedingungen
Was bedeutet das für Sie?
Es lohnt sich, in die Hausratversicherung die Glasversicherung einzubeziehen. Nicht nur die Haushalte mit größeren Vitrinen, Glastischen oder teurem Ceranfeld profitieren im Schadenfall davon, sondern auch jeder Mieter, der Fenster in seiner Wohnung hat. Das dürfe bei jedem der Fall sein. Richtig teuer kann es werden, wenn Sie im Obergeschoss wohnen und die neue Scheibe nicht durch das Treppenhaus transportiert werden kann. Ein Kran muss dann her und der Austausch wird richtig kostspielig – ohne weiteres geht es dann in den vierstelligen Bereich.
Oftmals stelle ich fest, dass ein bestehender Hausrat-Vertrag optimiert werden kann. Dabei sparen meine Mandanten Beiträge oder erhalten für den gleichen Beitrag erheblich bessere Leistungen. Ihren Vertrag sollten Sie auf jeden Fall auch einmal unabhängig überprüfen lassen.
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