Glas­schaden in der Miet­woh­nung — zahlt die Haftpflichtversicherung?

Eine Infor­ma­tion, die wichtig für Dich werden kann. Was passiert, wenn Du in der Miet­woh­nung einen Glas­schaden verursachst?

Es ist schnell passiert: Du stößt beim Früh­jahrs­putz mit dem Besen unglück­lich gegen die Fens­ter­scheibe und diese reißt; oder Du läufst mit dem Tablett gegen die Balkontür oder die Glastür zum Wohn­zimmer. Welche Versi­che­rung zahlt dann eigentlich?

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Glas­schaden in der Miet­woh­nung — was sagt die Haftpflichtversicherung?

Die Antwort der meisten Menschen dazu: “Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt. Dafür habe ich sie ja.”

Richtig oder falsch? Leider falsch! Die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung wird die Leis­tung wahr­schein­lich ablehnen, weil Du das Risiko (Glas­bruch) über eine Glas­ver­si­che­rung hättest absi­chern können!

Die meisten Versi­cherer schließen die Leis­tung für Glas­schäden bei Miet­sach­schäden aus, wenn der Versi­che­rungs­nehmer sich dagegen geson­dert versi­chern kann (und das ist mit einer Glas­ver­si­che­rung der Fall).

Beispiel für den Ausschluss in den Versicherungsbedingungen

Glas­schaden in der Miet­woh­nung — was kann ich nun vorbeu­gend tun?

Es lohnt sich, in die Haus­rat­ver­si­che­rung die Glas­ver­si­che­rung einzu­be­ziehen. Nicht nur die Haus­halte mit größeren Vitrinen, Glas­ti­schen oder teurem Ceran­feld profi­tieren im Scha­den­fall davon, sondern auch jeder Mieter, der Fenster in seiner Wohnung hat. Das dürfe bei jedem der Fall sein. Richtig teuer kann es werden, wenn Du im Ober­ge­schoss wohnst und die neue Scheibe nicht durch das Trep­pen­haus trans­por­tiert werden kann. Ein Kran muss dann her und der Austausch wird richtig kost­spielig — ohne weiteres geht es dann in den vier­stel­ligen Bereich.

Oftmals stelle ich fest, dass ein bestehender Hausrat-Vertrag opti­miert werden kann. Dabei sparen meine Mandanten Beiträge oder erhalten für den glei­chen Beitrag erheb­lich bessere Leis­tungen. Deinen Vertrag soll­test Du also auf jeden Fall auch einmal unab­hängig über­prüfen lassen.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.