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Wer die aktuelle Rechtslage noch nutzen möchte, sollte sich ranhalten: Bis zum 21. Juni ist der Widerruf von Immobiliendarlehen (von 2002 bis 2010 abgeschlossen) möglich.

Voraussetzung für den Widerruf ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Vertrag. Damit wurde nämlich in der Regel die Widerrufsfrist nicht aktiviert, so dass man das Darlehen auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen kann. Dieses „ewige Widerrufsrecht“ wird im Rahmen der neuen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Immobilienkredite von 2002-2010 begrenzt. Der Widerruf ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich.

Durch den nachträglichen Widerruf winken im Erfolgsfall mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro Ersparnis bzw. Rückerstattung durch einen sogenannten außergerichtlichen Vergleich. Nötig ist dafür die Hilfe eines Anwalts. Damit bestehen weitaus größere Chancen, diesen Widerruf durchzusetzen.

Für wen ist das interessant? Im Prinzip sollte jeder, der einen Darlehensvertrag zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen hat, diesen einmal prüfen lassen. Das gilt übrigens auch, wenn das Darlehen schon abgezahlt oder umgeschuldet worden ist. Ein Versuch des Widerrufs lohnt nicht immer, aber schon sehr oft. Einen Vorteil von mehreren Tausend Euro sollte man nicht links liegen lassen.

Wir arbeiten mit einer Anwaltskanzlei zusammen, die mit diesen Fällen Erfahrung hat.

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